Rechtsprechung
BGH, 03.07.1997 - III ZR 310/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erhöhung eines Pachtzinses für das Grundstück einer Dauerkleingartenanlage im Beitrittsgebiet der ehemaligen DDR
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kleingartenpacht; Erhöhung des Höchstpachtzinses von Kleingärten im Beitrittsgebiet; Übergangsrecht-Ost auch für Neuverträge über Kleingärten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKleingG § 20 a Nr. 6 (F: 8. April 1994)
Geltung der Übergangsvorschrift für nach dem Beitritt der ehemaligen DDR begründete Kleingartenpachtverhältnisse - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJ 1997, 541
- WM 1997, 1989
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85
Pachtzins für Kleingärten
Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 310/96
Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 23. September 1992 (BVerfGE 87, 114) die gesetzliche Pachtzinsbegrenzung des § 5 Abs. 1 BKleingG, soweit von ihr private Verpächter betroffen waren, in ihrem Ausmaß für unvereinbar mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erklärt hatte, hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes vom 8. April 1994 unter Beibehaltung der Bemessungsgrundlage den Multiplikator verdoppelt; nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG n.F. kann der Verpächter nunmehr als zulässigen Höchstpachtzins den vierfachen Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau verlangen.Dem entspricht es, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 23. September 1992 (BVerfGE 87, 114) § 20 a Nr. 6 BKleingG a.F. nicht ebenfalls für verfassungswidrig erklärt hat (Mainczyk, ZfBR 1993, 151, 155).
Dies ergibt sich schon daraus, daß der Gesetzgeber für private Verpächter - einer entsprechenden "Auflage" des Bundesverfassungsgerichts folgend (BVerfGE 87, 114, 151; vgl. dazu auch Senatsurteil v. 6. Februar 1997 - III ZR 141/96 - RdL 1997, 122) in Art. 3 Satz 1 BKleingÄndG sogar die Möglichkeit einer, im Falle der Rechtshängigkeit von Pachtzinsstreitigkeiten im Einzelfall unter Umständen sehr weitgehenden, rückwirkenden Pachtzinserhöhung geschaffen hat.
- BGH, 31.03.1993 - XII ZR 265/91
Beendigung von Verträgen über die Nutzung von Erholungs- und Freizeitgrundstücken
Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 310/96
Diese Regelung, die im schutzwürdigen Interesse der bereits vor dem Beitritt nutzungsberechtigten Kleingärtner eine sozialverträgliche und stufenweise Anpassung des Pachtzinsniveaus sicherstellen sollte, begegnet - ungeachtet der Verfassungswidrigkeit der alten Pachtzinsbegrenzung als solcher - keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG DtZ 1993, 309, 310; BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 265/91 - DtZ 1993, 243, 244 f). - BGH, 06.02.1997 - III ZR 141/96
Voraussetzung der rückwirkenden Erhöhung des Pachtzinses
Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 310/96
Dies ergibt sich schon daraus, daß der Gesetzgeber für private Verpächter - einer entsprechenden "Auflage" des Bundesverfassungsgerichts folgend (BVerfGE 87, 114, 151; vgl. dazu auch Senatsurteil v. 6. Februar 1997 - III ZR 141/96 - RdL 1997, 122) in Art. 3 Satz 1 BKleingÄndG sogar die Möglichkeit einer, im Falle der Rechtshängigkeit von Pachtzinsstreitigkeiten im Einzelfall unter Umständen sehr weitgehenden, rückwirkenden Pachtzinserhöhung geschaffen hat. - BVerfG, 26.07.1993 - 1 BvR 504/93
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Übergangsregelung bezüglich von …
Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 310/96
Diese Regelung, die im schutzwürdigen Interesse der bereits vor dem Beitritt nutzungsberechtigten Kleingärtner eine sozialverträgliche und stufenweise Anpassung des Pachtzinsniveaus sicherstellen sollte, begegnet - ungeachtet der Verfassungswidrigkeit der alten Pachtzinsbegrenzung als solcher - keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG DtZ 1993, 309, 310; BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 265/91 - DtZ 1993, 243, 244 f).